Fehler in der Wundversorgung
Grundlegendes
Die folgenden aufgeführten Fehler sind mir aufgefallen, solltel ihr auch welche haben die ich hier nicht aufgeführt habe, dann dürft Ihr mir diese sehr gerne schreiben!
Auch Falschaussagen von Ärzten werde ich hier (Anonym natürlich) aufführen, nur so können wir den Bereich der Wundversorgung verbessern.
Fehlerhafte Aussagen bzw. Anordnungen:
- Duschen Sie die Wunde ruhig aus! --> NEIN Bitte NICHT! selbst das RKI empfiehlt es dies nicht zu tun, da im wasser sehr viele Microorganismen vorhanden sind, die in Wunden Infektionen hervorrufen können wie eine Pseudomonasbesiedelung als bsp.
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Fibrin ist etwas gutes! --> NEIN, --> Fibrin kann und wird die Wundheilung verhindern um so mehr die beläge werden
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(Gamaschen Ulcus bds. mit massiver Pseudomonasbesiedelung) Anordnung lautete ,,Duschen und waschen Sie die Beine mit Seife ab" NEIN! So ist dieser Zustand ja überhaupt erst entstanden! Dies ist eine Fahrlässige Körperverletzung! -->Remonstrationspflicht*!!
- (Tiefe Wunde mit Taschenbildung und Untermittierungen) Spülen Sie die Wunde mit Octenisept! --> NEIN! Octenisept wirkt Zelltoxisch wenn es in Wunden verbleibt!
- Pflegeheim A.O. von einer Wunschwester, ,,Desindekftionsmittel auf Saugkompresse geben und auf die Wunde legen" --> Wie soll es wirken wenn es in der Saugkompresse verschwindet?
*Remonstrationspflicht, ist eine wichtige Verpflichtung für Pflegefachkräfte, bei der Sie die ärztliche Anordnung in Frage stellen und remonstrieren (protestieren) müssen, wenn sie der Meinung sind, dass die Durchführung dieser Anordnung dem Patienten schaden könnte. Sollte es zu einer Klage z.B. wegen Fahrlässiger Körperverletzung kommen, können Sie als ausführende Kraft ebenso belangt und bestraft werden!